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Beratung von Gesellschaftern
Die Beratung von Gesellschaftern bildet einen wesentlichen Schwerpunkt der Tätigkeit der Kanzlei.
Wir begleiten unsere Mandanten in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter von Kapital- und Personengesellschaften
in allen Phasen der unternehmerischen Existenz.
Dies umfasst u. a.
die Beratung bei der Wahl der richtigen Rechtsform als Personengesellschaft, GmbH
oder Aktiengesellschaft;
die Gründung von Gesellschaften, das Entwerfen und Verhandeln von Gesellschaftsverträgen
die Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen, auch Hauptversammlungen von
Aktiengesellschaften oder Genossenschaften
die Beratung und Vertretung von Gesellschaftern in der Gesellschafterversammlung und
bei der Beschlussfassung
die Begleitung von Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften oder Genossenschaften
die Bestellung und Anstellung der Organe der Gesellschaften sowie die Abberufung derselben
die streitige Auseinandersetzung der Gesellschafter und das Erarbeiten von Lösungen,
auch mit Mitteln der kooperativen Verhandlungsführung und durch den Einsatz der Mediation
die Auseinandersetzung von Gesellschaften
die Ausarbeitung und Beurkundung von Unternehmertestamenten
die Übertragung von Unternehmen zur Regelung der Nachfolge bzw. zur Verwertung des
Unternehmererfolges
die Verwaltung und Verwertung von Gesellschaftsanteilen im Rahmen von
Testamentsvollstreckungen
die Erarbeitung steuerlicher Konzepte in Kooperation mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern.
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