Beratung von Gesellschaftern

Die Beratung von Gesellschaftern bildet einen wesentlichen Schwerpunkt der Tätigkeit der Kanzlei. Wir begleiten unsere Mandanten in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter von Kapital- und Personengesellschaften in allen Phasen der unternehmerischen Existenz. Dies umfasst u. a.

• die Beratung bei der Wahl der richtigen Rechtsform als Personengesellschaft, GmbH
  oder Aktiengesellschaft;
• die Gründung von Gesellschaften, das Entwerfen und Verhandeln von Gesellschaftsverträgen
• die Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen, auch Hauptversammlungen von
  Aktiengesellschaften oder Genossenschaften
• die Beratung und Vertretung von Gesellschaftern in der Gesellschafterversammlung und
  bei der Beschlussfassung
• die Begleitung von Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften oder Genossenschaften
• die Bestellung und Anstellung der Organe der Gesellschaften sowie die Abberufung derselben
• die streitige Auseinandersetzung der Gesellschafter und das Erarbeiten von Lösungen,
  auch mit Mitteln der kooperativen Verhandlungsführung und durch den Einsatz der Mediation
• die Auseinandersetzung von Gesellschaften
• die Ausarbeitung und Beurkundung von Unternehmertestamenten
• die Übertragung von Unternehmen zur Regelung der Nachfolge bzw. zur Verwertung des
  Unternehmererfolges
• die Verwaltung und Verwertung von Gesellschaftsanteilen im Rahmen von
  Testamentsvollstreckungen
• die Erarbeitung steuerlicher Konzepte in Kooperation mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern.