Die Anschrift der Kanzlei Stuttgart und deren E-Mail-Adresse finden Sie unter der Rubrik Kontakt.
Die Anschrift der Kanzlei Dresden finden Sie über den Link auf der Startseite oder unter
www.gutterer.de.
Quack Gutterer & Partner ist eine Partnerschaftsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart,
Heilbronner Straße 150 in 70191 Stuttgart (AG Stuttgart PR 40). Sie wird durch die Partner
- Herrn Rechtsanwalt Norbert Quack
- Herrn Rechtsanwalt Dr. Bernhard Gutterer
- Herrn Rechtsanwalt Dr. Achim E. Rottnauer
- Herrn Rechtsanwalt Dr. Christoph Hartmann
- Herrn Rechtsanwalt Dr. Oliver Boese
vertreten.
Die in den Kanzleien tätigen Berufsträger sind deutsche Rechtsanwälte und Mitglieder folgender
Rechtsanwaltkammern, die als Aufsichtsbehörde für sie zuständig sind:
Anwälte der Kanzlei Stuttgart:
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart, Königstraße 14 in 70173 Stuttgart
Anwälte der Kanzlei Dresden:
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Dresden,
Glacistraße 6 in 01099 Dresden
Rechtsanwälte unterliegen den berufsrechtlichen Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
der Berufs- und Fachanwaltsordnung (BORA, FAO), dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und den
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE).
Sie finden die beruflichen Vorschriften der Rechtsanwälte auf www.brak.de
Die Rechtsanwälte unterhalten eine Berufshaftpflichtversicherung bei der VICTORIA Versicherung AG,
Victoriaplatz 1 in 40198 Düsseldorf. Vom Versicherungsschutz ausgenommen ist die Tätigkeit der
Rechtsanwälte vor außereuropäischen Gerichten sowie über in anderen Staaten eingerichtete
oder unterhaltene Kanzleien oder Büros.
Der in der Stuttgarter Kanzlei tätige Notar ist Mitglied der Notarkammer für den Oberlandesgerichtsbezirk
Stuttgart, Königstraße 21 in 70173 Stuttgart. Der Notar unterliegt den Regelungen der Bundesnotarordnung
(BNotO) und den Bestimmungen des Beurkundungsgesetzes (BeurkG) sowie des Gesetzes über die Kosten in den
Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (KostO) in der jeweils geltenden Fassung.