Notariat

Als Träger eines öffentlichen Amtes ist der Notar in der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Er ist unparteiischer Berater der Beteiligten. Ziel seiner Tätigkeit ist es, durch vorsorgende Gestaltungen Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Dies geschieht durch Erforschung des Willens der Beteiligten und deren Interessen und Ziele. In der Urkunde ist der Wille der Beteiligten dann zweifelsfrei und rechtsverbindlich dokumentiert.

Notare sind für alle Beurkundungen zuständig, soweit das Gesetz eine Beurkundungspflicht vorschreibt. Hierzu zählen insbesondere das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Ehe- und Familienrecht, das Immobilienrecht sowie das Erb- und Schenkungsrecht. Zu den Aufgaben des Notars gehört auch die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften. Über die rechtliche Tragweite des beurkundeten Rechtsgeschäfts hat der Notar die Beteiligten zu belehren.

Notare und ihre Angestellten sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. In der Wahl des Notars sind die Beteiligten frei. Beispielsweise könnte der Kaufvertrag über ein Grundstück in Norddeutschland auch von einem Notar in Baden-Württemberg beurkundet werden. Die anfallenden Kosten und Gebühren sind für alle Notare einheitlich in der Kostenordnung geregelt. Gebührenvereinbarungen sind nicht zulässig.